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Urlaubsgeld

On 26. Juli 2011, in Allgemein, by lehrmeister

Was gibt es schöneres als am Strand zu liegen und trotzdem Geld zu verdienen! Leider nichts! Das Urlaubsgeld ist eins unserer beliebtesten Einkünfte. Aber bedauerlicher Weise hast du keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Nur unter bestimmten Bedingungen steht dir ein Urlaubsentgelt zu!

Wie das Weihnachtsgeld gilt das Urlaubsentgelt als eine Sonderzahlung. Nur unter den folgenden genannten Zusatzvereinbarungen steht dir ein festes Urlaubsentgelt zu:

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Endlich Urlaub! (Bundesurlaubsgesetz-BUrlG)

On 10. März 2011, in Allgemein, by lehrmeister

Für viele ist es das Zauberwort! Gerade nach besonders stressigen und arbeitsintensiven Jobwochen lösen viele ihren Urlaub als wahre Erholung sehr gerne ein. Damit auch hier jeder Arbeitnehmer auf sein ihm zustehendes Recht kommt, hat der Gesetzgeber eine einheitliche Regelung (BurlG) als Basis für alle Arbeitnehmer geschaffen.

Strand

Das Bundesurlaubsgesetz regelt mit seinen 16 § die grundlegendsten Fragen zum Thema Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Der Urlaub wird im Gesetz als reine Erholung von Beruf und Arbeitswelt gesehen. Es ist dir auch nicht gestattet während des Urlaubs eine zusätzliche Tätigkeit auszuüben. Die dir gegebene Freizeit sollst du rein für deine privaten Hobbys und die Entspannung nutzen. Welche Art der Gestaltung du dabei wählst, bleibt frei dir überlassen. (weiterlesen …)