Eine sogenannte Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren, das Studienbewerbern auch nach einer Ablehnung einen Studienplatz beschaffen soll. Vor allem in Bereichen wie Medizin sorgen hohe NCs und große Bewerberzahlen dafür, dass man ohne Wartesemester bei einer Erstbewerbung kaum eine Chance auf einen Platz hat. Die Studienplatzklage bietet hier für Viele eine letzte Chance. Aber wie funktioniert das Verfahren und welche Chancen bietet das Einklagen in die Uni wirklich?
Der Verfahrensverlauf
In Deutschland werden Universitäten und Hochschulen per Grundgesetz verpflichtet, so viele Studienplätze wie möglich anzubieten. Das bedeutet, dass sie ihre Mittel voll und ganz ausschöpfen müssen. Um festzustellen, wie viele Plätze mit den zur Verfügung stehenden Mitteln angeboten werden können, werden Berechnungen zur sogenannten Ausbildungskapazität angestellt. Diese entscheidet über die Anzahl an verfügbaren Studienplätzen. Bei einer Studienplatzklage stellen die Anwälte des Klägers beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf die Überprüfung der Berechnungen zur Ausbildungskapazität. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Universität doch mehr Plätze zur Verfügung stellen könnte, so werden diese vom Gericht vergeben. (weiterlesen …)
Wer nach dem Jurastudium das Pech hat und zum dritten Mal durch das zweite Staatsexamen fällt, hat trotzdem gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Besonders im öffentlichen Dienst und in Unternehmen der privaten Wirtschaft werden immer wieder Diplom-Juristen gesucht.