Bewerbungsgespräche sind unangenehm, und so mancher Arbeitsuchende hat anschließend das Gefühl, besonders intensiv ausgefragt worden zu sein und bereut so manche Antwort. Fragen nach den Gewohnheiten in der Freizeit, der Familienplanung oder dem Gesundheitszustand sind nicht selten, was aber nicht jeder weiß: Sie dürfen eigentlich überhaupt nicht gestellt werden. Wird ein Bewerber trotzdem damit konfrontiert, darf er sogar lügen.
Ob ein gekaufter Doktortitel oder ein gefälschter Lebenslauf mit geradezu unglaublichen Referenzen und Leistungen, das ist natürlich nicht erlaubt. Es gibt aber ein paar Fragen, auf die Sie Ihrem Interviewer nicht antworten müssen. Da die Nichtbeantwortung von Fragen die Chancen auf einen Arbeitsvertrag aber drastisch verschlechtert, darf man in dem Fall flunkern. Das gilt zum Beispiel für die Frage nach einer Schwangerschaft – die darf grundsätzlich nicht gestellt werden, selbst wenn die ausgeschriebene Tätigkeit nicht von Schwangeren ausgeübt werden darf. (weiterlesen …)