Freischaffend, die Unabhängigkeit im Beruf genießen und eine gewisse Selbstständigkeit. Ein Freelancer oder auch Honorarkraft genannt ist im Vergleich zum Minijobber nicht als fester Bestandteil in das Unternehmen eingebunden. Ein freier Mitarbeiter führt die an ihn übertragenden Aufträge oder Projekte selbstständig und freischaffend aus.

Für die Wahl eines Angestellten als freier Mitarbeiter spricht die fachliche Qualifikation für das jeweils ausgewählte Aufgabengebiet. Bevorzugt greift ein Unternehmen auf freie Mitarbeiter als IT-Spezialist, Journalist, Musiker, Schauspieler, usw. zurück. (weiterlesen …)