Der Betriebsrat, er steht für die gesamte Belegschaft ein, dabei Vertritt er sie für eine Wahlperiode von 4 Jahren gegenüber dem Arbeitgeber. Sowohl bei der Einstellung, als auch bei der Kündigung stehen dem Betriebsrat gewisse Rechte zu. Vor allem aber soll er die Interessen der Arbeitnehmer, als deren Vertretung wahrnehmen.

Grundsätzlich haben alle privaten Betriebe und Unternehmen das Recht auf einen Betriebsrat. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden: