Freiberuflich tätig sein, kann einen über eine längere berufliche Durststrecke hinweghelfen. Gemeint sind hier nicht die klassischen Freiberufler, wie Rechtanwälte, Ärzte, Architekten, sondern jene Menschen, die ohne Arbeitsvertrag tätig sind. Viele Unternehmen im Telemarketing oder aus der Marktforschung bieten solcher Verdienste an. Dagegen wäre auch nichts zu sagen, wenn es da nicht Mittlerweise andere Branchen gäbe, die entdeckt haben, wie man sich um seine Unternehmerpflicht drücken kann.
Dieses kann für den Mitarbeiter fatale Folgen haben. In der Gastronomie werden Sie als dienstleistende Person im Spülbereich eingestellt. Da Sie freiberuflich sind, dürfen Sie keiner Weisungspflicht unterliegen. Aber Sie haften auch für Schäden, die bei Ihrer Tätigkeit entstehen. Knallen Ihnen die 300 Gläser auf den Boden, kann Ihr Auftraggeber Sie zur Kasse bitten. Diese Gefahren lauern auch im Pflegebereich, passiert dort ein Missgeschick mit dem Patienten können Sie dafür verantwortlich gemacht werden. Um solche Schäden abzuwenden, bedarf es einer speziellen Haftpflichtversicherung. Diese ist je nach Berufsstand teuer. Da die Betriebe so wenig wie möglich an Lohn zahlen wollen, wird dementsprechend Ihr Stundenlohn, den es ja auch noch zuversteuern gilt, nicht besonders hoch ausfallen. (weiterlesen …)