Nicht immer beliebt! In Deutschland gehört es einfach mit zur Berufsausbildung dazu, das Berichtsheft. Im Berufsbildungsgesetz wird entsprechend zu jeder Ausbildungsverordnung die Pflicht zur Führung eines Ausbildungsnachweises festgelegt. Trotz allem wird das Berichtsheft von vielen Auszubildenden häufig als die negativste Begleiterscheinung während ihrer Ausbildungszeit gesehen. 

Spätestens bis zur mündlichen Prüfung sollte der Auszubildende ein vollständiges und lückenloses Berichtsheft bei den Prüfern vorweisen können. Die Aufzeichnungen beginnen mit dem Ausbildungsstart und enden mit einer erfolgreich abgelegten Prüfung. Während der gesamten Ausbildungszeit müssen sowohl alle betrieblichen Tätigkeiten, als auch die schulischen Aufgaben und Stunden notiert werden.

Zu beachten gilt, dass sowohl Urlaubstage als auch entsprechend genommene Gleitzeittage in den Wochenplan eingetragen werden müssen. 

Da das Berichtsheft die komplette Ausbildungszeit lückenlos aufzeichnet, spricht man dieser Form des Ausbildungsnachweises ein große Kontrollfunktion bzw. Steuerungsfunktion zu. So können auch Ausstehende, z. B. Prüfungskommission, Eltern oder Betrieb die einzelnen Schritte der Auszubildenden während der Ausbildung verfolgen.

Gezielte Vorgaben zur Führung des Berichtsheftes erhält der Auszubildende meist von seinem Ausbildungsbetrieb. Ansonsten gibt es im Internet viele Vordruck bzw. Vorlagen für einen Ausbildungsnachweis:

Berichtsheftvorlagen

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