Was gibt es schöneres als am Strand zu liegen und trotzdem Geld zu verdienen! Leider nichts! Das Urlaubsgeld ist eins unserer beliebtesten Einkünfte. Aber bedauerlicher Weise hast du keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Nur unter bestimmten Bedingungen steht dir ein Urlaubsentgelt zu!

Wie das Weihnachtsgeld gilt das Urlaubsentgelt als eine Sonderzahlung. Nur unter den folgenden genannten Zusatzvereinbarungen steht dir ein festes Urlaubsentgelt zu:

  • Tarifvertrag (Bsp.: Verdi, IGM,..)

  • Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsvertrag

Meist ist die Höhe des Urlaubsgeldes oder die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel eine entsprechende Betriebszugehörigkeit in diesen Vereinbarungen geregelt.

Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt bei den meisten Unternehmen im Monat Juni. Dies bedeutet aber keinen festen Anspruch auf eine Auszahlung des Urlaubsgeldes für diesen Monat. Daher kann ein Unternehmen gerade in einer finanziellen eher kritischen Phase, die Auszahlung des Urlaubsgeldes auf einen darauf folgenden Monat verschieben. 

Als Richtwert für die Höhe Urlaubsgeldes orientiert man sich an der ungefähren Höhe eines Monatsgehaltes. Auch Mitarbeiter in Teilzeit, einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses und Minijobber haben den gleichen Anspruch auf Urlaubsentgelt wie ihre Kollegen in Vollzeit.

Mögliche Gründe für eine Kürzung des Urlaubsgeldes, einen Wegfall oder Erhöhung der Summe können folgende Gründe sein:

  • Fehlende oder nicht ausreichende Betriebszugehörigkeit zum Unternehmen

  • Das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet wurde

  • Faktoren wie Familienstand, Kinder oder die geleistete Arbeitszeit bei der Berechnung für die Urlaubsgeldhöhe berücksichtigt werden

Verwandte Artikel:

Endlich Urlaub