Eine Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme im Sinne der neuen Arbeitslosengeldregelung. Der 1-Euro-Job richtet sich an Leute, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II können sich dadurch einen kleinen Nebenverdienst in die eigene Tasche hinzuverdienen. Zudem schnuppern 1-Euro-Jobber wieder frischen Arbeitswind im Berufsleben und können so eventuell wieder in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechseln.

Grundsätzlich können sich 1-Euro-Jobber während ihrer Tätigkeit einen Verdienst von ein bis zwei Euro in der Stunde zu ihrem aktuellen Arbeitslosengeld II hinzuverdienen. Dieser Verdienst wird bei ihnen als Mehraufwandsentschädigung gewertet. Zusatzzahlungen für die Unterkunft, Heizkosten, sowie die Versicherungsbeträge für Kranken, Pflege und Renten werden dabei weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit entrichtet.

Im Klartext: Keine Kürzung der bisherigen Gelder!

Das Beschäftigungsverhältnis ist auf eine Dauer von sechs bis neuen Monaten angelegt. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche betragen. Wer bereits über 15 Stunden pro Woche in einem 1-Euro-Job beschäftigt ist, zählt nicht mehr zur Arbeitslosenstatistik hinzu.

EuroDie Arbeit, des 1-Euro-Jobber, muss ausschließlich im öffentlichen Interesse angelegt sein, da durch diese Art von Beschäftigung keine regulären Arbeitsplätze vernichtet werden dürfen. Deswegen sind die meist ausgeführten Arbeiten stets sehr zweckmäßig und wettbewerbsneutral.

Zur Verfügung gestellt werden die 1-Euro-Jobs hauptsächlich von Gemeinden, Städten oder etwa gemeinnützigen Einrichtungen. Meist sind es daher Jobs wie beispielsweise Pflege öffentlicher Parks und Plätze, Unterstützung älterer Personen in der Nachbarschaft, Kinder- und Altenhilfe.

Jeder Arbeitslose wird durch seinen Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit über etwaige 1-Euro-Jobs in seiner näheren Umgebung informiert bzw. angesprochen. Diese Angebote können nicht grundlos abgelehnt werden, da ansonsten das Amt die Möglichkeit hat eine Kürzung im Arbeitslosengeld II zu veranlassen. Daher immer im Vorfeld eventuell anstehende Konsequenzen im Falle einer Ablehnung des 1-Euro-Jobs mit dem Sachbearbeiter besprechen.

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