Keine Termine oder Meetings mehr, das Wetter passt mit 25 Grad im Schatten, der perfekte Nachmittag für einen gemütlichen Feierabend im Biergarten oder am See. Viele Mitarbeiter nutzen die ihnen zustehende Möglichkeit der freien Arbeitszeitgestaltung in Form von Gleitzeit. Nur so können sie nach ihrem eigenen Ermessen ihre Arbeitszeit in einem gewissen Rahmen frei einteilen.

Nicht jedes Unternehmen hat von vorne herein eine Vereinbarung bezüglich einer gleitenden Arbeitszeitgestaltung. Erst mit einer Betriebsvereinbarung, bei der sowohl Betriebsrat als auch Firmenleitung zustimmen müssen, kann eine Gleitzeitregelung für die Belegschaft in Kraft treten. Mit dieser Vereinbarung ermöglicht man den Arbeitnehmern eine selbstständige und zeitlich freie Gestaltung seiner Arbeitszeit. In eigener Verantwortung kann er nach freier Selbstbestimmung seine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse festlegen.

Bestandteile der Betriebsvereinbarung ist die tägliche Rahmenarbeitszeit, bestehend aus frühestem Beginn und spätestem Ende der Arbeitszeit. Außerdem eine feste Kernarbeitszeit, während dieser Zeit grundsätzlich jeder Beschäftigte anwesend sein muss bzw. sollte.

Beispiel:

Rahmenarbeitszeit: 06:30-18:30 Uhr

Kernarbeitszeit: 08:30-15:30 Uhr

Dabei muss jeder Arbeitnehmer darauf achten, dass er seine tariflich bzw. vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit nicht unterschreitet.

Ausnahmen:

Grundsätzlich haben Mitarbeiter im Schichtdienst und Rufbereitschaft keine Möglichkeit auf gleitende Arbeitszeit, da sie fest zu ihrer Arbeitszeit anwesend sein müssen. Zudem fallen für Jugendliche aufgrund des Jugendschutzgesetzes und für Schwangere (gesetzlich geregelter Mutterschutz) gesonderte Arbeitszeitregelungen an, die nicht missachtet werden dürfen.

Das Arbeitszeitkonto

Anhand einer persönlichen Zeitkarte oder Stempelkarte erfasst jeder Arbeitnehmer seine eigene Arbeitszeit, durch das Erfassen des Arbeitsbeginns bzw. -ende. Sowohl Plus-Stunden (Zeitguthaben) als auch Minus-Stunden (Zeitschulden) können dadurch in einem Zeitprogramm ermittelt werden. Positive Stunden kann ein Arbeitnehmer durch sogenannte Gleittage abbauen, besonders gern gesehen bei Brückentagen oder entsprechende Vergütung nach Absprache mit dem Arbeitgeber.

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